Widerrufsrecht

Gemäß § 312g Absatz 2 BGB n.F ergeben sich insbesondere Ausschlüsse des Widerrufsrecht bei Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung (nicht zu Wohnzwecken), Beförderung von Waren,Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischenTermin oder Zeitraum vorsieht, z.B. Buchung eines Hotelzimmers, Online-Kurse, Tickets für Konzerte u.ä..

Somit besteht beim Ankauf von Tickets für Konzerte oder Fußballveranstaltungen kein Anspruch auf Widerruf. Dies bedeutet, dass sämtliche Bestellungen von Ticket und Eintrittskarten durch den Kunden verbindlich sind und die Verpflichtung zu Abnahme und Bezahlung der Tickets begründen.